KFO warum?

Kinder

Jedes Kind sollte im Alter von 6 bis 8 Jahren das erste Mal von einem Kieferorthopäden untersucht werden. In diesem Alter kann man bei Kindern mit einer Zahnspange bereits nach mehreren Monaten sehr gute Erfolge erzielen und damit ihrem Kind das Ziehen von Zähnen ersparen, wenn auf Grund einer Kiefer-, und/oder Zahnfehlstellungen die bleibenden Zähne keinen Platz haben. Nach Abschluss des körperlichen Wachstums können Kieferfehlstellungen nur mehr operativ behandelt werden

Erwachsene

Bei Erwachsenen gibt es keine Altersbeschränkung für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer fix geklebten Zahnspange (siehe festsitzende KFO-Therapie). Nicht nur das Aussehen ist im Erwachsenenalter ein wichtiger Grund für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung, auch chronische Kopfschmerzen, Kiefergelenksbeschwerden oder Muskelverspannungen im Kopf- und Nackenbereich können durch Zahn- oder Kieferfehlstellungen hervorgerufen werden. Gerade stehende Zähne sind außerdem leichter zu putzen und das Risiko der Entstehung von Parodontose (Zahnfleischschwund) wird deutlich reduziert.

Ordinationszeiten

Montag 09.00 - 16.30 Uhr Mittwoch 11.00 - 17.00 Uhr
Telefonische Voranmeldung erbeten unter
  +43 (0) 316 282171
  +43 (0) 664 9116673
  praxis@zahnregulierung-graz.at

Erreichbarkeit

Straßgangerstraße 221
8052 Graz

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